Litauen setzt sich aktiv für den digitalen Wandel ein, und die elektronische Rechnungsstellung steht dabei an vorderster Front. Dieser Blogbeitrag befasst sich mit dem aktuellen Stand der elektronischen Rechnungsstellung in Litauen, führt Unternehmen durch die verschiedenen Vorschriften und zeigt die Vorteile der Einführung dieser Technologie auf.

Die Harmonisierung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung zur Schließung von Mehrwertsteuerschlupflöchern in der EU ist eine der wichtigsten Herausforderungen in einer zunehmend digitalen EU. Die Richtlinie 2014/55/EU regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen und soll Handelshemmnisse abbauen, die sich aus unterschiedlichen nationalen rechtlichen Anforderungen und technischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung ergeben. Jeder EU-Mitgliedstaat hat seine eigene Umsetzung der Richtlinie entwickelt, indem er das Modell der elektronischen Rechnungsstellung an seinen eigenen Rechtsrahmen angepasst hat. 

Derzeit ist die elektronische Rechnungsstellung für das öffentliche Beschaffungswesen obligatorisch, und ihre Verwendung im Geschäftsverkehr ist zwar im Gange, aber noch nicht weit verbreitet. Die Europäische Kommission hat am 20. Januar 2022 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eingeleitet.

In den letzten Monaten haben viele Länder weltweit neue Mandate oder Änderungen an bestehenden Mandaten angekündigt. Dazu gehören Belgien, Kroatien, Deutschland, Rumänien, Spanien, Griechenland, Israel, Saudi-Arabien, Singapur und Malaysia. Litauen hat bereits 2017 erste Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt.

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Neben den Initiativen zur elektronischen Rechnungsstellung hat Litauen auch die elektronische Steuerkonformität entwickelt. In Litauen ist die Meldung von Steuer- und Buchhaltungsinformationen über das System i.MAS obligatorisch, das die Meldungen I.SAF, I.VAZ und I.SAFT umfasst:

  • VAZ: Monatlicher Bericht über ausgestellte Konnossemente und andere Frachtdokumente.
  • SAF: Monatlicher Bericht mit Informationen über ausgestellte und erhaltene Rechnungen.
  • SAF-T: Elektronische Steuerprüfungsdatei, die bei einer Steuerprüfung auf Verlangen der Steuerbehörden vorgelegt werden muss.
  • Darüber hinaus kann die Finanzabteilung des Finanzministeriums der Republik Litauen über die eSaskaita-Plattform alle relevanten Informationen zu elektronischen Rechnungen, die an die Auftraggeber übermittelt wurden, elektronisch empfangen. Darüber hinaus erhalten das Amt für öffentliches Auftragswesen und die zentrale Einkaufsorganisation elektronisch Informationen über die Ausführung von Beschaffungsverträgen sowie über die Einreichung und Bezahlung von elektronischen Rechnungen (Quelle: Europäische Kommission).

Status der elektronischen Rechnungsstellung in Litauen

Obligatorische B2G: Seit Juli 2017 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle Business-to-Government-Transaktionen (B2G) in Litauen obligatorisch. Dies trägt zur Bekämpfung von Steuerbetrug bei und vereinfacht den Prozess für die Steuerbehörden.

Freiwillig B2B: Obwohl die elektronische Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) nicht verpflichtend ist, gewinnt sie aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile wie schnellere Bearbeitung, weniger Fehler und bessere Steuerkonformität zunehmend an Bedeutung.

Zentrale Plattform: Die litauische Regierung hat mit eSaskaita eine zentrale Plattform für E-Invoicing-Informationen eingerichtet. Diese Plattform ist in das Peppol-Netzwerk integriert und ermöglicht nahtlose internationale Transaktionen.

Der Anwendungsbereich der E-Invoicing-Pflicht umfasst alle Transaktionen (ohne Wertschwelle; Käufe und Verkäufe; B2B, B2G und B2C; inländische, Intra-EU- und Extra-EU-Transaktionen). Die Daten müssen im XML-Format übermittelt werden, und zwar durch direkte Eingabe in das Portal der Steuerbehörde, durch Hochladen der XML-Datei oder über einen Webservice.

B2G-E-Invoicing in Litauen

Verpflichtend für alle Lieferanten: Alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber liefern, müssen die elektronische Rechnungsstellung nutzen und bestimmte E-Invoicing-Standards einhalten.

Elektronische Signaturen: Elektronische Signaturen sind für alle elektronischen B2G-Rechnungen erforderlich, um die Rechtsgültigkeit und Authentizität zu gewährleisten.

Technische Anforderungen: Die nationale Steuerbehörde legt spezifische E-Invoicing-Regeln und technische Anforderungen für B2G-Transaktionen fest.

Elektronische B2B Rechnungsstellung in Litauen

Freiwillige Einführung: Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist nach wie vor freiwillig, was den Unternehmen Flexibilität bei der Wahl ihres Ansatzes bietet.

Zunehmende Beliebtheit: Obwohl die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich nicht verpflichtend ist, erfreut sie sich aufgrund ihrer Effizienz und Kostenersparnis zunehmender Beliebtheit. Unternehmen können zwischen verschiedenen E-Invoicing-Lösungen und Anbietern von Buchhaltungs- und Rechnungssoftware wählen, um die elektronische Rechnungsstellung nahtlos zu implementieren.

Standardisierte Formate: In Litauen wird das PEPPOL BIS Billing 3.0 Format für elektronische Rechnungen verwendet, das eine reibungslose Kommunikation über verschiedene Plattformen mit Peppol Access Point Providern ermöglicht.

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Blick in die Zukunft


Die elektronische Rechnungsstellung gewinnt sowohl bei B2B- als auch bei B2G-Transaktionen in ganz Europa zunehmend an Bedeutung. Während sie früher freiwillig war, ändern sich die Vorschriften schnell. Heute kann die elektronische Rechnungsstellung je nach Standort und Geschäftspartner gesetzlich vorgeschrieben sein.

Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Die manuelle Dateneingabe entfällt und die Rechnungsprozesse werden rationalisiert.
  • Verbesserter Cashflow: Schnellere Rechnungsbearbeitung und frühere Zahlungen der Kunden.
  • Minimierung von Fehlern: Genaue und konsistente Rechnungsdaten verhindern Fehler bei der manuellen Eingabe.
  • Erhöhte Sicherheit und Compliance: Sichere elektronische Dokumente erfüllen gesetzliche und steuerliche Anforderungen.
  • Wettbewerbsvorteil: Steigerung von Effizienz, Kundenzufriedenheit und Benutzerfreundlichkeit.

Konform und effizient bleiben

Unabhängig davon, ob Sie die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Litauen oder in anderen Ländern erfüllen müssen, sollten Sie einen internationalen Anbieter von elektronischen Rechnungen in Betracht ziehen. Die Lösungen von SPS Commerce unterstützen mehr als 150 Unternehmen weltweit mit sicheren und konformen Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung.